|
Im Rahmen des Gesetzes zu handeln, bedeutet für jedes Vorhaben zu prüfen, ob eine Baugenehmigung, Umweltverträglichkeitsprüfung o.ä. notwendig ist. Das WHG kommt dem Vorhaben dabei entgegen, in dem es im §35 besagt, dass Wasserbehörden gesetzlich verpflichtet sind, den ökologischen Ausbau der Wasserkraft voranzutreiben.
Intension des Forums ist es, standardisierte Verfahren zur Errichtung der ökologieverträglichen Anlagen zu entwickeln, um die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Diese Potentiale zu finden, ist ein zentrales Anliegen des Innovationsforums. |